|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ISBN: 3131287721 ISBN: 3131287721 ISBN: 3131287721 ISBN: 3131287721 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wir empfehlen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zur Erzeugung von Klonen höherer Organismen stehen im Prinzip zwei
Verfahren zur Verfügung:
a) die Embryoteilung (= Embryo Splitting) und die
Es findet zuerst eine ganz normale
Befruchtung der Eizelle statt. Die befruchtete Eizelle wächst heran und
wird spätestens im 16 -Zellstadium zu zwei gleichgroßen Zellhaufen
mit jeweils acht Zellen geteilt.Aus jedem der Zellhaufen wächst ein Klon
heran.
Dieses Verfahren ahmt die natürliche Zellteilung bei eineiigen
Zwillingen nach, die sich schon im Zwei-Zell Stadium vollzieht. Das Klonen
erwachsener Tiere ist mit dieser Methode nicht möglich.
Am Beispiel des Schafes
Dolly
Die Forscher Ian Wilmut und Keith Campbell vom Roslin-Institut in Edinburgh
entnahmen einem weiblichen Tier eine unbefruchtete Eizelle.
Mit einer spitzen Pipette entfernten sie dann den Zellkern der Eizelle und
injizierten in die jetzt kernlose Zelle, die DNA aus den Euterzellen eines
anderen Schafes. Durch einen elektrischen Impuls verschmolz die Eizelle mit dem
fremden Erbgut und simulierte so den Moment der Befruchtung. Daraufhin wurde die
geklonte Zelle auf einem Närmedium angezüchtet, so daß sie nach
dem erreichen einer bestimmten Größe einer Leihmutter eingepflanzt
werden konnte. Diese künstliche Schwangerschaft und die Geburt verliefen
völlig normal, wie bei einem natürlich gezeugtem Tier.
Problem der gesamten Klonforschung bleibt die Frage nach der Qualität
der Klone, niemand weiß, ob sie 100% dem Original gleichen.
Rechtliche Situation
Im Embryonenschutzgesetz (ESchG) vom 15.12.1990 ist durch § 6 das
Klonen ausdrücklich unter Strafe gestellt:
"(1) Wer künstlich bewirkt, daß ein
menschlicher Embryo mit der
gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein
Fötus, ein
Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit
Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1
bezeichneten
Embryo auf eine Frau überträgt.
(3) Der Versuch ist strafbar."
Demnach hat die deutsche Gesetzgebung klare Richtlinien hinsichtlich der
Forschung mit/an menschlichen Embryonen. Da Deutschland eines der wenigen
Länder ist, das überhaupt Gesetze dieser Art kennt hätte ein
nationales Verbot einzig die Verlegung der Versuche ins Ausland zur Folge.
Abhilfe könnte nur eine Internationale Vereinbarung bringen, die aber aus
politischen Gründen kaum zu erreichen ist.
Im vergangenen Jahr hatte US-Präsident Bill Clinton die Verwendung
staatlicher Fördergelder für Experimente an Embryonen verboten und
private Institute aufgerufen, freiwillig auf entsprechende Forschungen zu
verzichten.
Im Grunde
genommen ist das Klonen nur eine wissenschaftliche Spielerei die einige mehr
oder weniger ambitionierte Wissenschaftler benutzen um sich in der
Öffentlichkeit darzustellen. Bis heute ist noch kein anderer, außer
in der Theorie vorhandener, Nutzen zu erkennen.
Falls die
Menschheit wirklich einmal so weit seien sollte, daß sie in der Lage ist
Menschen zu Klonen wird dieses wissenschaftliche Know-how garantiert dazu
mißbraucht um Arbeits- Kriegs- oder sonstige Sklaven zu züchten. Der
nächste Schritt zum menschlichen Organersatzteillager wird auch nicht
schwerfallen.
Damit hätte
der Mensch sein schon immer angestrebtes Ziel, die Welt zu beherrschen
erreicht, er wäre der absolute Herrscher über die Welt.
Religiös
gesprochen würde der Mensch als Gott sich und die Welt nach seinen Ebenbild
neu erschaffen.
Das Klonen
verwäscht die Einmaligkeit des Individuums und zerstört so das, was
den Menschen ausmacht.
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |<< Anfang < Zurück Index Weiter > Ende >>| | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Zurück zur Themenseite: StudyPaper.com/Startseite/Wissenschaft/Naturwissenschaften/Biologie/Genetik Das Setzen von Verweisen (Links) auf diese Seite ist gestattet und bedarf keine vorherige Absprache. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Startseite | english | Bookmark setzen | Webseite weiterempfehlen | Copyright © | Impressum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||